Welche Varianten der AEO-Zertifizierung gibt es?

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

  1. AEO-Bewilligung “Zollrechtliche Vereinfachungen” (AEOC)
  2. AEO-Bewilligung “Sicherheit” (AEOS)
  3. AEO-Bewilligung “Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit” (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

FAQ

Der Inhaber dieses Zertifikats gilt innerhalb seiner zollrelevanten Tätigkeiten allgemein als zuverlässig. Bereits im Vorfeld wurden Sicherheitsbedingungen geprüft, die bei späteren Zollkontrollen nun nicht mehr notwendig sind.
Demzufolge genießt der Authorized Economic Operator einige Privilegien:

  • Leichterer Zugang zu Zollvereinfachungen
  • Unterstützung bei der Reduzierung der Gesamtsicherheit
  • Beschleunigte Bewilligungsverfahren
  • Erleichterung bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und hierdurch weniger Versandverspätungen
  • Vorrangige Abfertigung bei Kontrollen
  • Auf Antrag, Verlegung der Kontrolle an einen anderen Ort

Der Status eines AEO ist für Wirtschaftsbeteiligte nicht verpflichtend, stellt jedoch ein Gütesiegel dar, welches Wettbewerbsvorteile sowie eine bessere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern garantiert. Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren vom AEO-Zertifikat.

Das Logistic Training Center berät Sie gerne über die Vorteile für Ihr Unternehmen sowie die Pflichten, die das AEO-Zertifikat mit sich bringt und ist Ihnen beim Antragsverfahren, auch vor Ort in Ihrem Unternehmen, behilflich. Ebenfalls bieten wir Seminare zum Thema AEO-Status an. Unsere Experten informieren Sie über das Bewilligungsverfahren und erläutern Ihnen praxisnahe Prozessabläufe und -optimierungen.

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